Bei falschen Glasaufbauten oder Unfällen steht häufig der Eigentümer oder der Architekt in der Verantwortung. Sicherheitsglas verhindert Schaden, doch wann ist der Einsatz dieser Glasqualitäten angezeigt, wann Pflicht? Die neu überarbeitete SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas» gibt Auskunft.
In: Fassade 03/2017