Bei der SIGAB-Richtlinie 006 «Visuelle Beurteilung von Glas im Bauwesen» sind die Anpassungen eher geringfügiger Natur. Das Produkt «Lackiertes Glas» (geregelt seit 2016 in der europäischen Norm SN EN 16477-1) wurde neu aufgenommen. Beim Verbundsicherheitsglas wurde die Anpassung in der Norm SN EN ISO 12543-5:2021 berücksichtigt, gemäss welcher die Kantenbearbeitung nach dem Vorspannen zulässig ist, wenn der Verarbeiter in einem internen Verfahren nachweist, dass die Eigenschaften des vorgespannten Glases erhalten bleiben.
Beim Profilbauglas findet sich neu der Verweis auf die SIGAB-Richtlinie 202 «Verwendung von Profilbauglas». Ausserdem sind da und dort Ergänzungen bzw. Anpassungen eingeflossen, die aufgrund der Erfahrungen aus der Gutachtertätigkeit der SIGAB sinnvoll erscheinen. Z. B. wurde in Anlehnung an bestehende Vorgaben im Ausland ein Grenzwert für Butylüberstände ins Glaslicht festgelegt.
Die Richtlinie kann über den Webshop auf sigab.ch bestellt werden; sowohl als gedruckter oder digitaler Artikel für den Webviewer und als Kombiartikel mit zusätzlichem Rabatt.
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