News | Wissen > Detail

Gestossene Kanten

Erkenntnisse aus Beratungstätigkeiten

Wenn über die Kantenbearbeitung eines Glases gesprochen wird, sind meistens die acht langen Glaskanten der Scheibenabmessung gemeint. Die kurzen Glasecken oder Eckkanten werden dabei gerne übersehen – wahrscheinlich weil sie so kurz sind (Länge = Glasstärke). Sollen oder müssen diese überhaupt bearbeitet werden?

Die europäische Norm (EN) formuliert: «Ecken müssen nicht behandelt werden, sofern dies nicht vom Kunden verlangt wird (siehe SN EN 1863-1, 2011, und prEN 12150-1, 2013).»

Diese  Bestimmung findet man ausschliesslich in den Produktnormen für vorgespannte Gläser (TVG und ESG), für andere Glasprodukte finden sich keine Regelungen. Schweizer Glaser bestätigen auf Anfrage erfreulicherweise, dass die freiliegenden Ecken auch ohne entsprechende Vorschrift bearbeitet bzw. «gestossen» werden. Dieser Vorgang geschieht meist von Hand und ist danach als kleine matte Stelle erkennbar. Die bearbeitete Ecke beugt Verletzungen vor und ist erheblich weniger anfällig auf Abplatzungen. In der neuen SIGAB-Richtlinie 006 wird deshalb ergänzend zur EN-Normierung definiert: «Um Verletzungen vorzubeugen, wird diese Bearbeitung bei freiliegenden Ecken jedoch empfohlen (matt).»

Link zu den SIGAB-Richtlinien