Kann Profilbauglas als absturzsicherndes Bauteil eingesetzt werden?
Wer kennt sie nicht, die meist vertikal in Fassaden eingebauten, schlanken, meist transluziden Glaselemente, die aneinandergereiht grosse Flächen abdecken können. Der Fachbegriff lautet: Profilbauglas. Profilbauglas weist aufgrund seiner U-Form eine gegenüber Flachglas erhöhte Formsteifigkeit auf, was Einbaulängen bis 7 Meter erlaubt. Die Montage ist einfach, die Handhabung unkompliziert. Wo ein kostengünstiger, lichtdurchlässiger Wetterschutz erwünscht ist, bietet sich Profilbauglas deshalb als Option an. Das Material kann mehrlagig verlegt werden, was den Einsatz als wärmedämmende Schicht erlaubt. Profilbauglas ist beliebt zur Ausbildung der Fassaden von Werkhallen, Industriebauten, Turnhallen, aber auch für Wohnhäuser, z. B. in Treppenhäusern oder Museen usw., wird es verwendet.
Das Produkt Profilbauglas ist in der Teilnorm SN EN 572-7 der Normenreihe zu Floatglas aus Kalk-Natronsilicatglas geregelt. Dort finden sich Vorgaben für das Produkt, wie Anforderungen an die Mass- und Winkelgenauigkeit, an die Qualität der optischen Erscheinung usw.
Profilbauglas ist kein Flachglas. Dies hat zur Folge, dass die gängigen Anwendungsnormen nicht anwendbar sind. So schliesst das Merkblatt SIA 2057 «Glasbau» die Anwendung für Profilbauglas aus. Die SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas» verweist zwar auf SN EN 572-7, die Anwendung der Sicherheitsvorgaben der Richtlinie auf Profilbauglas ist indessen nicht vorgesehen. Ähnliches gilt für die in Deutschland geltende Normenreihe für Glasbau DIN 18008 «Glas im Bauwesen». In Deutschland gibt die Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 7 «Verglasungen mit Profilbauglas» umfassend Auskunft. Die enthaltenen Angaben lassen sich indessen kaum auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen. Somit bestanden für Planerinnen und Anwender offene Fragen: Kann eine Verglasung aus Profilbauglas als absturzsicherndes Bauteil eingesetzt werden? Welche Anforderungen werden an den Schutz vor Verletzungen bei Stürzen in das Glas gestellt? Wie steht es um den Schutz vor herabfallenden Glasbruchstücken?
Diese und andere Fragen werden in der neuen SIGAB-Richtlinie 202 «Verwendung von Profilbauglas» geklärt. Bei der Erarbeitung der Richtlinie wurde darauf geachtet, dass die Empfehlungen mit den anderen schweizerischen Glasregelwerken korrespondieren. In Übereinstimmung und mit Verweis auf die SIGAB-Richtlinie 002 wird etwa empfohlen, überall dort vorgespanntes Profilbauglas zu verwenden, wo die Richtlinie Sicherheitsglas vorsieht. Die Regelung in Merkblatt SIA 2057, wonach für Einscheiben-Sicherheitsglas oberhalb von 4 m über der Verkehrsfläche eine Risikobeurteilung notwendig ist, wird für vorgespanntes Profilbauglas übernommen. Die Absturzsicherheit ist mit einem Pendelschlagversuch nachzuweisen.
Nebst diesen zentralen Bestandteilen zu Sicherheitsaspekten bei der Anwendung enthält die Richtlinie grundlegende Informationen zum Produkt (z. B. betreffend die erhältlichen Dimensionen) sowie anwendungstechnische Empfehlungen.
Die Richtlinie gehört zur 200-er Reihe der SIGAB-Richtlinien und ist über die SIGAB-Website kostenlos zu beziehen.
Bild: SIGAB / SFV