Bei der SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas - Anforderungen an Glasbauteile» gab es einige Anpassungen gegenüber der Vorgängerversion. Auf europäischer Ebene haben sich vor allem normative Änderungen bei der Einbruchhemmung ergeben, die in der SR-002 berücksichtigt wurden. So gilt für die Einbruchhemmung von Bauteilen mit der Eigenschaft RC1 neu die Anforderung P2A an die darin verwendeten Gläser. Für einbruchhemmende Paniktüren wurden in der alten Fassung explizit Verbundsicherheitsgläser (VSG) mit Polycarbonat-Zwischenschichten gefordert. Diese Formulierung wurde angepasst, so dass der Nachweis auch mit konventionellen Glasaufbauten ohne Polycarbonat-Zwischenschichten erbracht werden kann. Die Anforderungen sind jedoch hoch. Die Glasindustrie ist gefordert, entsprechende Prüfungen durchzuführen.
Mit den Rahmenbedingungen des Merkblattes SIA 2057 «Glasbau» (Bemessung von Glas) haben sich weitere Änderungen ergeben. Diese wurden systematisch in die Richtlinie eingearbeitet, wo sie für die Verletzungshemmung relevant sind. Unter anderem wurde die Tabelle “Vorgaben für den Glaseinsatz” überarbeitet. Ebenso wurde der Begriff Absturzhemmung systematisch in Absturzsicherung umbenannt, was mit den SIA-Normen übereinstimmt. Bezüglich der im Merkblatt erwähnten Risikobeurteilung von ESG in der Fassade (für aussenliegende Verglasungen mit ESG-HST in der Fassade über 4 m ab Boden) wurde ein entsprechender Verweis auf das Dokument «Vertikale Verglasungen mit Einscheibensicherheitsglas - Risikobeurteilung» aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Anwendungsbereiche von Gläsern mit Drahteinlage weiter eingeschränkt und der Einsatz als Einfachverglasung im Dachbereich explizit ausgeschlossen. Der Einsatz von Floatglas im Dachbereich von Gewächshäusern wurde konkretisiert. Bei der Kennzeichnung von Gläsern wurden sowohl der Bereich “Barrierefreiheit” als auch der Bereich “Vogelschutz” überarbeitet und aktualisiert. Darüber hinaus gab es punktuelle Anpassungen bzw. Umformulierungen, z. B. bei individuellen Projektanforderungen, die von Behörden oder Versicherungen zusätzlich eingebracht werden können.
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